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In der modernen Arbeitswelt haben die psychischen Belastungen branchenübergreifend zugenommen. Die Beschäftigten sind einem steigenden Leistungsdruck ausgesetzt. Die Anforderungen an ihre Flexibilität werden immer größer. Das ist das eindeutige Ergebnis zahlreicher Studien der vergangenen Jahre. Für die Gesundheit der Beschäftigten bleibt das nicht ohne Folgen: Schlafstörungen, Erschöpfung bis hin zum "Burn-out", aber auch Muskel- und Skelett-Erkrankungen sind immer häufiger das Resultat arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastung.
Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, die verschiedenen Belastungen bei der Arbeit zu erheben und negative Einflüsse auf die Gesundheit zu minimieren. Seit 2013 sind Arbeitgeber vom Gesetzgeber ausdrücklich dazu verpflichtet, auch psychische Belastungsfaktoren in die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen aufzunehmen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung in der betrieblichen Praxis ist aus Arbeitnehmersicht jedoch noch immer unzureichend.
Für die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine gut informierte und engagierte Interessenvertretung vonnöten. Um ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Gestaltung gesunder Arbeit optimal zu nutzen, bietet die Arbeitnehmerkammer ein breites Unterstützungs- und Beratungsangebot an für Betriebs- und Personalräte an. Einen ersten Überblick liefert außerdem unser Infoblatt "Psychische Belastungen" (PDF).
Folgende Fragen sind bei der Gefährdungsbeurteilung wichtig:
Schreibt ein Gesetz oder eine Verordnung dem Arbeitgeber vor, dass er Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen muss, aber nicht wie, kommt die Mitbestimmung ins Spiel.
"Auf einmal haben alle psychische Belastungen! Das ist doch wieder so ein Mode-Thema!"
So wenig es radioaktive Strahlung erst seit der Erfindung des Geigerzählers gibt, so wenig stimmt es, dass psychische Belastung deshalb auftreten, weil man nach ihnen sucht. Und Beschäftigte sind nicht deshalb gestresst, weil sie sensibler auf sich achten. Stressfaktoren können ganz individuelle Auswirkung haben und jede bzw. jeder mag einen anderen Umgang damit finden. Das ändert aber nichts daran, dass sie Einflüssen der Arbeit ausgesetzt sind und die sind nach Möglichkeit so zu gestalten, dass sie auch für den oder die Einzelne menschengerecht gestaltet sind.
"Das Unternehmen ist nicht für die privaten Probleme der Leute zuständig!"
Das ist zweifelsohne richtig! Beim Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen geht es allerdings nicht um die Beurteilung der Beschäftigten, sondern um die Untersuchung gesundheitsgefährdender Einflüsse bei der und durch die Arbeit. Und weil die Psyche ebenso wie die Physis untrennbar mit dem Menschen verbunden ist, muss auch ermittelt werden, ob die Arbeit sich negativ auf die geistige und körperliche Gesundheit auswirkt.
"Häufig bringen die Beschäftigten ihre privaten Probleme mit zur Arbeit."
Ein Trauerfall in der Familie, ein Streit in der Beziehung oder die Sorge um das finanzielle Auskommen sind während der Arbeit nicht einfach vergessen. Die Psyche ist wie jedes Organ keine Sache, die am Werkstor abgeben oder einfach ausgeschaltet werden kann. Aber machen wir mal die Gegenprobe: wie viele betrieblichen Sorgen nehmen die Beschäftigten mit nach Hause? Hohe Krankenstände und dadurch verursachte Mehrbelastung, Arbeitsverdichtung und Termindruck, steigende Erwartungen an die Erreichbarkeit an Feierabenden und Wochenenden, oder auch ein angespanntes Betriebsklima - all dies sind belastende Momente der Arbeit und die fallen sehr wohl in den Bereich der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
(Arbeits- und Gesundheitsschutz)
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