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Das Gesetz sieht eine klare Aufgabenverteilung zwischen Gremium und Vorsitz vor. Die Wahl des Vorsitzes und der Stellvertretung erfolgt daher aus dem Gremium heraus. Diese Aufgabenverteilung soll eine effektive Arbeit des Gremiums gewährleisten.
Zu den Aufgaben der oder des Vorsitzenden gehören zum Beispiel:
Zu beachten ist, dass nur entsprechend der Beschlussfassung durch das Gremium eine Vertretung nach außen erfolgen darf. Dies gilt auch in dringenden Fällen. Allerdings kann das Gremium auch ein Verhandlungsmandat beschließen.
Unser Unterstützungs- und Beratungsangebot soll unter anderem Hilfe bei folgenden Fragen bieten:
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