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Minijobberinnen und Minijobber haben besonders unter der Corona-Pandemie zu leiden. Denn gerade Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten waren von Lockdown und anderen Beschränkungen besonders betroffen. Mehr als 3.400 Minijobs gingen gegenüber dem Vorjahr bis zum September 2020 verloren – allein im Gastgewerbe waren es 1.485.
Das Besondere an dieser Beschäftigungsform: Sie sind sozialversicherungsfrei. „Was in Schönwetterzeiten vorteilhaft erscheint, wird in der Krise zum Bumerang“, erläutert Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. „Denn dann fehlt der Schutz der Sozialversicherungen – für die Betroffenen gab es weder Kurzarbeiter- noch Arbeitslosengeld.“
Betroffen sind besonders viele Frauen. Sie sind häufig ausschließlich in einem Minijob mit kleinem Verdienst beschäftigt. Die Arbeitnehmerkammer begrüßt es deshalb, dass Senatorin Bernhard einen Antrag in die Frauenministerinnenkonferenz einbringt, um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu stärken. Gerade für Frauen gelten Minijobs als Sackgasse. „Minijobs sind nur auf den ersten Blick ein Gewinn. Am Ende zahlt sich unsichere Beschäftigung nicht aus und langfristig entsichert sie die Arbeitswelt“, zeigt sich Ingo Schierenbeck überzeugt.
Die Arbeitnehmerkammer schlägt schon seit langem vor, die Minijobs einzudämmen, indem die Geringfügigkeitsgrenze schrittweise von heute 450 auf 150 Euro abgesenkt wird. Das würde mehr Beschäftigungsverhältnisse wieder in den Sozialversicherungsschutz zurückholen. Mit Einführung der Minijobs im Jahr 2003 hatte es eine umgekehrte Entwicklung gegeben. Insbesondere in der Gastronomie, im Einzelhandel und in der Logistik sind viele sozialversicherte Arbeitsplätze in kleine Minijobs aufgespalten worden, weil die Arbeitgeber mehr Flexibilität wollten. „Die Corona-Krise führt uns noch einmal vor Augen: Minijobs sind alles andere als krisenfest“, unterstreicht Ingo Schierenbeck. „Wir wollen gerecht aus der Krise kommen. Bei den Minijobs ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln.“
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